FAQs
Alles, was Du wissen möchtest

Bevor Du Dich für ein Bachelor- oder Master-Studium an der EvH Bochum entscheidest, sollten die wichtigsten Fragen vorab geklärt sein. Von A wie Allgemeines bis Z wie Zulassungsvoraussetzungen liefern wir Dir alle relevanten Infos in unseren FAQ.

Allgemeines zur Hochschule

Wie viele Studierende gibt es an der EvH Bochum?

Aktuell sind in unseren Studiengängen ca. 2.600 Studierende eingeschrieben. Auch wenn wir damit die größte evangelische Hochschule in Deutschland sind, ist die EvH Bochum eine vergleichsweise kleine Hochschule mit kurzen Wegen und kleinen Lerngruppen.

Welche Studiengänge kann ich an der EvH Bochum studieren?
Sind die Studiengänge an der EvH Bochum staatlich akkreditiert?

Akkreditierung bedeutet, dass unsere Studiengänge regelmäßig von einer unabhängigen staatlichen Stelle, dem Akkreditierungsrat, geprüft werden. Dabei wird von externen Gutachter_innen untersucht, ob unsere Studiengänge den neuesten wissenschaftlichen Standards entsprechen, wie gut die Arbeitsmarktchancen unserer Absolvierenden sind und auch, ob die Ausstattung und die Studienorganisation gut geeignet sind, um das Studium in Regelstudienzeit zu absolvieren. Bei unserer letzten Programmakkreditierung wurden alle unsere Studiengänge ohne Auflagen akkreditiert – besser geht’s nicht.

Bekomme ich mit meinem Studienabschluss an der EvH Bochum eine staatliche Anerkennung?

Es gibt berufliche Tätigkeiten, die man nur mit einer staatlichen Anerkennung ausüben darf, weil man in ihnen staatliche Aufgaben übernimmt und/oder mit Menschen arbeitet, die besonders schutzbedürftig sind.

An der EvH Bochum betrifft dies die Studiengänge Soziale Arbeit, Heilpädagogik & Inklusive Pädagogik und Elementarpädagogik/Kindheitspädagogik. Mit dem Abschluss dieser Studiengänge erfüllst Du gleichzeitig alle Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung. Zusammen mit Deinem Bachelor-Zeugnis stellen wir Dir auch Deine Urkunde über die staatliche Anerkennung aus. Du musst also kein Anerkennungsjahr nach Deinem Abschluss an der EvH Bochum machen.

Wie sind die Öffnungszeiten der Hochschule?

Öffnungszeiten des Hochschulgebäudes

Vorlesungszeit
Montag bis Freitag 7:30 – 20:00 Uhr
Samstag 8:00 – 18:00 Uhr

Vorlesungsfreien Zeit

Montag bis Freitag 7:30 – 17:30 Uhr
Samstag geschlossen

Muss ich evangelisch sein? Wie stark wird Glaube gelebt?

Nein, Du bist bei uns willkommen, völlig unabhängig davon, ob und welcher Religion Du angehörst … und im Übrigen auch unabhängig davon, wo Du herkommst oder wen Du liebst. Als staatlich anerkannte Hochschule in kirchlicher Trägerschaft prägen die christlich-humanitären Werte, die Menschenwürde und die Menschenrechte unser Selbstverständnis. Das bedeutet für uns vor allem, dass wir uns für eine chancengerechte Bildung für alle Menschen einsetzen, unabhängig von ihrem sozialen Status, ihrer Religion oder anderen persönlichen Eigenschaften.

Wenn Du möchtest, kannst Du an religiösen Angeboten teilnehmen oder zum Beispiel unseren Raum der Stille allein oder gemeinsam mit Kommiliton_innen nutzen, um zu beten, zu meditieren – oder einfach um zwischen den Seminaren ein bisschen aufzutanken.

Wissenswertes zur Bewerbung

Wie kann ich die EvH Bochum vor meiner Bewerbung am besten kennenlernen?

Komm vorbei! Wir bieten Dir verschiedene Möglichkeiten an, uns kennenzulernen und Dich über Dein Wunschstudium zu informieren – in Präsenz oder digital.

Hier findest Du alle Informationen zu unseren Informationsveranstaltungen und Beratungsangeboten.

Gibt es einen Numerus Clausus (NC) für einzelne Studiengänge?

Nein, denn wir finden, Du bist mehr als Deine Abinote! Deshalb sind auch andere Kriterien wie z.B. ein Ehrenamt oder eine abgeschlossene Ausbildung wichtig. An der EvH Bochum gibt es stattdessen ein Punktevergabeverfahren, in dem Du für verschiedene Tätigkeiten Punkte erhältst.

Alle Infos zu den Punkten, die Du für eine Bewerbung auf Dein Wunschstudium erwerben kannst, findest Du auf der Seite zu den Voraussetzungen fürs Studium.

Und wie stehen die Chancen mit Deinen Punkten? In dieser Übersicht kannst Du sehen, mit welcher Punktzahl Du in den letzten Bewerbungsverfahren einen Studienplatz erhalten hättest. Sie ändern sich jedoch in jedem Semester, abhängig von der Anzahl der Bewerbungen und den jeweiligen Punkten der Mitbewerber_innen.

Wintersemester 2024/2025

  • Soziale Arbeit (B.A.): 12 Punkte
  • Heilpädagogik & Inklusive Pädagogik (B.A.): alle zugelassen
  • Gemeindepädagogik & Diakonie (B.A.): alle zugelassen
  • Elementarpädagogik & Kindheitspädagogik (B.A.): alle zugelassen
  • Pflegewissenschaft (B.A.): alle zugelassen
  • Pflegepädagogik (B.A.): alle zugelassen
  • Gesundheits- und Pflegemanagement (B.A.): alle zugelassen
  • Management in sozialwirt. & diakon. Organisationen (M.A.): 12 Punkte

Sommersemester 2024

  • Soziale Arbeit (B.A.): 9 Punkte
  • Heilpädagogik & Inklusive Pädagogik (B.A.): alle zugelassen
  • Soziale Inklusion: Gesundheit und Bildung (M.A.): 11 Punkte 

Wintersemester 2023/2024

  • Soziale Arbeit (B.A.): 13 Punkte
  • Heilpädagogik & Inklusive Pädagogik (B.A.):  alle zugelassen
  • Gemeindepädagogik & Diakonie (B.A.): alle zugelassen
  • Elementarpädagogik & Kindheitspädagogik (B.A.): alle zugelassen
  • Pflegewissenschaft (B.A.): alle zugelassen
  • Pflegepädagogik (B.A.): alle zugelassen
  • Gesundheits- und Pflegemanagement (B.A.): alle zugelassen
  • Management in sozialwirt. & diakon. Organisationen (M.A.): 11 Punkte, Nachrückverfahren: 10 Punkte

Sommersemester 2023

  • Soziale Arbeit (B.A.): 14 Punkte
  • Heilpädagogik & Inklusive Pädagogik (B.A.): alle zugelassen
  • Soziale Inklusion: Gesundheit und Bildung (M.A.): 10 PunkteNachrückverfahren: 9 Punkte
Ich bin besorgt, dass ich keinen Studienplatz erhalte...

Sei zuversichtlich, in den letzten 3 Semestern konnten wir in vielen Studiengängen alle Bewerber_innen zulassen:

  • Heilpädagogik & Inklusive Pädagogik (B.A.): alle zugelassen
  • Gemeindepädagogik & Diakonie (B.A.): alle zugelassen
  • Elementarpädagogik/Kindheitspädagogik (B.A.): alle zugelassen
  • Pflegewissenschaft (B.A.): alle zugelassen
  • Pflegepädagogik (B.A.): alle zugelassen
  • Gesundheits- und Pflegemanagement (B.A.): alle zugelassen (gilt nicht für die beruflich Qualifizierten)
Kann ich auch in Teilzeit studieren?

An der EvH werden mittlerweile acht Studiengänge in Teilzeit angeboten:

Soziale Arbeit (B.A.)

Heilpädagogik & Inklusive Pädagogik (B.A.)

Gemeindepädagogik und Diakonie (B.A.)

Gesundheits- und Pflegemanagement (B.A.)

Pflegepädagogik (B.A.)

Pflegewissenschaft (B.A.)

Soziale Inklusion: Gesundheit und Bildung (M.A.)

Management in sozialwirtschaftlichen und diakonischen Organisationen (M.A.)

Bei Deiner Bewerbung wird noch nicht zwischen einem Vollzeit- und einem Teilzeitstudium unterschieden. Alle Bewerber_innen durchlaufen den gleichen Bewerbungsprozess und erst nach Deiner Zulassung zu einem Studienplatz entscheidest Du Dich für ein Voll- oder Teilzeitstudium.

Ausnahme ist der Studiengang Gemeindepädagogik und Diakonie (BA): Du kannst Dich für diesen Studiengang zum Sommersemester eines jeden Jahres für die Teilzeitvariante bewerben und zum Wintersemester eines jeden Jahres für die Vollzeitvariante.

Was bedeutet eigentlich Teilzeitstudium?

Entscheidest Du Dich für ein Teilzeitstudium, studierst Du die gleichen Inhalte und legst die gleichen Prüfungen ab, wie bei einem Vollzeitstudium. Du „streckst“ Dein Studium aber über eine längere Regelstudienzeit und wendest so pro Woche weniger Zeit für Dein Studium auf. So kannst Du Dein Studium besser mit einer Berufstätigkeit und/oder Deinem Familienleben vereinbaren.

Die Regelstudienzeit für ein Teilzeitstudium in Deinem Wunschstudiengang findest Du in unserer Rubrik Studium in der Studiengangsbeschreibung.

Gibt es auch zulassungsfreie Studiengänge an der EvH Bochum?

Nein, aber in den untenstehenden Studiengängen konnten wir in den letzten 3 Semestern alle Bewerber_innen zulassen:

  • Heilpädagogik & Inklusive Pädagogik (B.A.): alle zugelassen
  • Gemeindepädagogik & Diakonie (B.A.): alle zugelassen
  • Elementarpädagogik/Kindheitspädagogik (B.A.): alle zugelassen
  • Pflegewissenschaft (B.A.): alle zugelassen
  • Pflegepädagogik (B.A.): alle zugelassen
  • Gesundheits- und Pflegemanagement (B.A.): alle zugelassen (gilt nicht für die beruflich Qualifizierten)
In welcher Sprache finden die Seminare statt?

Alle Studiengänge finden auf Deutsch statt, daher sind Deutsch-Kenntnisse auf C1-Niveau notwendig. Interesse an Englisch?

Einzelne Seminare und Exkursionen werden in englischer Sprache angeboten, sodass Du auch fachrelevante Vokabeln und Inhalte lernst. Zusätzlich gibt es Sprachkurse in verschiedenen Fremdsprachen, die Dich z.B. auf ein Auslandssemester vorbereiten.

Kann ich mich für mehrere Studiengänge bewerben?

Du kannst Dich für maximal 2 Studiengänge gleichzeitig an der EvH Bochum bewerben, dabei ist es egal, ob es sich um Bachelor- oder Masterstudiengänge handelt. Beachte jedoch die Fristen und Voraussetzungen, denn sie unterscheiden sich zum Teil voneinander. 

Ich möchte mich für einen Bachelorstudiengang bewerben, für den eine Ausbildung Voraussetzung ist. Bis wann muss ich sie fertig haben?

Die Ausbildung muss vor dem Semesterbeginn abgeschlossen sein. Das Wintersemester startet am 01.09. (letzter Ausbildungstag 31.08.).

Solltest Du Deine Ausbildung erst bis zum 30.09. beenden, müssen folgende Unterlagen bei der Bewerbung eingereicht werden:

  • Zulassung zur Abschlussprüfung/Examen
  • Note der Zwischenprüfung (Durchschnitt min. 2,0)
  • Empfehlungsschreiben der Ausbildungsstelle oder Berufsschule

Fristen

Bis wann muss ich mich bewerben?

Fristen zum Sommersemester – Studienbeginn März

15. November bis 15. Januar

  • Soziale Arbeit (B.A.)
  • Heilpädagogik & Inklusive Pädagogik (B.A.)
  • Gemeindepädagogik und Diakonie (Teilzeit) (B.A.)
  • Soziale Inklusion: Gesundheit und Bildung (M.A.)
  • Wechsler_innnen im gleichen Studiengang von
    einer anderen Hochschule

01. März bis 15. April

  • Gasthörer_innen

Fristen zum Wintersemester – Studienbeginn September

01. Mai bis 15. Juli*

  • Soziale Arbeit (B.A.)
  • Gemeindepädagogik und Diakonie (Vollzeit) (B.A.)
  • Heilpädagogik & Inklusive Pädagogik (B.A.)
  • Elementarpädagogik/Kindheitspädagogik (B.A.)
  • Pflegepädagogik (B.A.)
  • Pflegewissenschaft (B.A.)
  • Gesundheits- und Pflegemanagement (B.A.)

01. Mai bis 30. Juni

  • Management in sozialwirtschaftlichen und
    diakonischen Organisationen (M.A.)
  • Wechsler_innen im gleichen Studiengang von einer anderen Hochschule

*Übrigens: Alle Bewerbungen werden bis zum Fristende gesammelt, es gilt nicht das "Windhundprinzip". Du hast also keinen Nachteil, wenn Du Dein Zeugnis erst während der laufenden Bewerbungsfrist erhältst.

Welche Bewerbungsfristen gelten für Interessierte ohne Fachhochschulreife?

Interessierte ohne formale Hochschulzugangsberechtigung, die sich durch ihre berufliche Bildung qualifizieren, müssen gesonderte Bewerbungsfristen einhalten:

Fristen zum Sommersemester – Studienbeginn März

01. August bis 01. Oktober

  • Soziale Arbeit (B.A.)
  • Heilpädagogik & Inklusive Pädagogik (B.A.)
  • Gemeindepädagogik und Diakonie (B.A.) - Teilzeit

Fristen zum Wintersemester – Studienbeginn September

01. Februar bis 01. April

  • Soziale Arbeit (B.A.)
  • Heilpädagogik & Inklusive Pädagogik (B.A.)
  • Elementarpädagogik/Kindheitspädagogik (B.A.)
  • Pflegepädagogik (B.A.)
  • Pflegewissenschaft (B.A.)
  • Gesundheits- und Pflegemanagement (B.A.)
  • Gemeindepädagogik und Diakonie (B.A.) - Vollzeit
Ich habe meinen Schulabschluss im Ausland gemacht. Welche Frist gilt für mich?

Als Bewerber_in mit ausländischem Bildungsnachweis musst du Deine Bewerbung bei uni-assist e.V. in Berlin einreichen. Hierfür gelten etwas andere Bewerbungsfristen:

Fristen zum Sommersemester
01. November bis 15. Dezember

Fristen zum Wintersemester
01. Mai bis 15. Juni

Informiere Dich über die Bewerbung mit einem ausländischen Bildungsnachweis.

Ich habe die Bewerbungsfrist verpasst. Kann ich nachträglich noch am Nachrückverfahren teilnehmen?

Nein. Bewerbungen, die nicht form- oder fristgerecht bei uns eingegangen sind, können auch nicht nachträglich im Nachrückverfahren berücksichtigt werden.

Vorpraktikum

Ich möchte mich für einen Bachelorstudiengang bewerben, für den ein Vorpraktikum Voraussetzung ist. Bis wann muss ich es fertig haben?

Das Praktikum muss in voller Länge vor dem Semesterbeginn abgeleistet werden. Das Sommersemester beginnt am 01.03. (letzter Praktikumstag 28.02) und das Wintersemester startet am 01.09. (letzter Praktikumstag 31.08.).

Sonstige Zeiten (Erziehungszeiten, einschlägige Ausbildungs- und Berufszeiten, FOS-Praktikum, Freiwilligendienste) werden als Vorpraktikum angerechnet. Beachte dafür die ausführlichen Informationen zu den Voraussetzungen in Deinem Wunschstudiengang.

Kann ich mein Vorpraktikum in Teilzeit ableisten?

Dein Vorpraktikum kannst Du auch in Teilzeit (19,5 Stunden/Woche) ableisten, dann musst Du entsprechend 24 Wochen (Soziale Arbeit und Gemeindepädagogik und Diakonie) bzw. 16 Wochen (Heilpädagogik & Inklusive Pädagogik, Elementarpädagogik/Kindheitspädagogik) nachweisen.

Das Praktikum muss in voller Länge vor Aufnahme des Studiums gemacht werden. Frist ist hierbei der Beginn des Semesters, zu welchem Du das Studium aufnehmen möchtest.

Wintersemester 01.09.
Sommersemester 01.03.

Kann ich mein Vorpraktikum bei verschiedenen Einrichtungen ableisten?

Du kannst Dein Vorpraktikum bei maximal zwei verschiedenen Einrichtungen/Trägern ableisten. Wichtig ist, dass Du insgesamt die Länge des für Deinen Wunschstudiengang benötigten Vorpraktikums nachweisen kannst.

Bei welchen Einrichtungen kann ich mein Vorpraktikum ableisten?

Die Tätigkeiten im Rahmen des Vorpraktikums müssen einschlägig im Hinblick auf den angestrebten Studiengang sein. Hier findest Du eine Übersicht:

Soziale Arbeit, Heilpädagogik & Inklusive Pädagogik, Gemeindepädagogik & Diakonie:

  • Für diese Studiengänge kannst Du Dein Praktikum in allen Einrichtungen von Trägern der öffentlichen und freien Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe sowie bei Einrichtungen der Kirchen und Trägern außerschulischer Bildungsarbeit machen. Einschlägige Ausbildungs- und Berufszeiten sowie Kindererziehungszeiten werden Dir angerechnet.

Elementarpädagogik/Kindheitspädagogik:

  • Für diesen Studiengang musst Du Dein Vorpraktikum in Einrichtungen für Kinder von 0 – 6 Jahren machen. Es soll Dir einen Einblick in die Aufgaben und Arbeitsweisen im Elementarbereich verschaffen (Kindergärten, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege). Einschlägige Ausbildungs- und Berufszeiten (Kinderpfleger_in, Erzieher_ in) sowie Kindererziehungszeiten werden Dir angerechnet.
Werden einschlägige Ausbildungs- und Berufszeiten auf das Vorpraktikum angerechnet?

Ja, einschlägige Ausbildungs- und Berufszeiten werden als Vorpraktikum angerechnet. Wenn Du Dir unsicher bist oder Fragen dazu hast, wende Dich bitte an den Studierendenservice.

Werden Kindererziehungszeiten auf das Vorpraktikum angerechnet?

Ja, Kindererziehungszeiten werden als Vorpraktikum angerechnet. Wenn Du Dir unsicher bist oder Fragen dazu hast, wende Dich bitte an den Studierendenservice.

Bewerbungsablauf

Welche Studiengänge werden im Winter- bzw. Sommersemester angeboten?

Im Wintersemester starten folgende Studiengänge:

  •  Soziale Arbeit (Vollzeit & Teilzeit) (B.A.)
  • Gemeindepädagogik und Diakonie (Vollzeit) (B.A.)
  • Heilpädagogik und Inklusive Pädagogik (Vollzeit & Teilzeit) (B.A.)
  • Elementarpädagogik/Kindheitspädagogik (Vollzeit) (B.A.)
  • Pflegepädagogik (Vollzeit & Teilzeit) (B.A.)
  • Pflegewissenschaft (Vollzeit & Teilzeit) (B.A.)
  • Gesundheits- und Pflegemanagement (Vollzeit & Teilzeit) (B.A.)
  • Management in sozialwirtschaftlichen und diakonischen Organisationen (Vollzeit & Teilzeit) (M.A.)

Im Sommersemester werden folgende Studiengänge angeboten:

  • Soziale Arbeit (Vollzeit & Teilzeit) (B.A.)
  • Heilpädagogik und Inklusive Pädagogik (Vollzeit & Teilzeit) (B.A.)
  • Gemeindepädagogik und Diakonie (Teilzeit) (B.A.)
  • Soziale Inklusion, Gesundheit und Bildung (Vollzeit & Teilzeit) (M.A.)
Wie läuft eine Bewerbung auf einen Studienplatz in einem Bachelorstudiengang ab?

Den Ablauf der Bewerbung inklusive einer „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ erklären wir Dir auf unserer Bewerbungsseite ganz genau.

Wie priorisiere ich meine Studienwünsche bei Hochschulstart?

Die Reihenfolge Deiner eingereichten Bewerbungen bei Hochschulstart spiegelt Deine Wünsche wider. Daher ist es wichtig, dass Du die Bewerbungen in Deiner Übersicht gemäß Deinen Wunschvorstellungen anordnest. Dieser Vorgang nennt sich „Priorisieren“. Schau Dir auch gerne dieses Video über den Vorgang des Priorisierens an.

Welche Bedeutung haben die Statusmeldungen bei Hochschulstart?

Deine Bewerbung ist immer mit einem Bewerbungsstatus gekennzeichnet. Der jeweilige Status wird in Deinem Benutzerkonto bei Hochschulstart angezeigt. Kontrolliere Deinen Status regelmäßig. Die Bedeutung der einzelnen Status erfährst Du auch in Deinem Benutzerkonto unter „Meine Bewerbungen“.

Status „In Vorbereitung“
Du hast Deine Bewerbung auf ein Studienangebot im Bewerbungsportal von Hochschulstart gespeichert, aber sie noch nicht abgegeben. Bitte beachte, dass in diesem Status Deine Bewerbung noch nicht für uns sichtbar ist und noch nicht am Vergabeverfahren teilnimmt.

Status „Eingegangen“
Deine Bewerbung wurde erfolgreich an Hochschulstart übermittelt. Sie nimmt in diesem Status noch nicht am Vergabeverfahren teil, da sie noch von der Hochschule geprüft werden muss.

Status „Gültig“
Deine Bewerbung ist von der EvH Bochum als „gültig“ eingeordnet worden und nimmt damit am Vergabeverfahren teil.

Was passiert in der Koordinierungsphase?

In der Koordinierungsphase erstellt die EvH Bochum Ranglisten anhand der gültigen Bewerbungen. Dabei gibt es für jeden Studiengang bestimmte Qualifikationskriterien. Je nachdem, welchen Rangplatz Deine Bewerbung belegt, wird ein Zulassungsangebot oder eine Ablehnung ausgesprochen (Status = „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“). Die Bewerber_innen bekommen während der Koordinierung nach und nach Rückmeldungen zu ihren eingereichten Bewerbungen.

Weitere Informationen und Ansprechpersonen zu dem Thema Koordinierung, Rangliste und zu den Koordinierungsregeln findest Du auf der Seite von Hochschulstart.

Wie läuft eine Bewerbung auf einen Studienplatz in einem Masterstudiengang ab?

Die Studienplätze für unsere Masterstudiengänge werden nicht über hochschulstart.de vergeben. Daher beginnt Deine Bewerbung direkt auf dem Bewerbungsportal der EvH Bochum. In unserer „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ startest Du direkt bei Schritt 2.

Wie erfahre ich, ob ich einen Studienplatz erhalten habe?

Für Deine Bewerbung auf einen Bachelorstudiengang gilt:

Du hast von uns ein Zulassungsangebot vorliegen, wenn Du im Bewerbungsportal von Hochschulstart den Status „Angebot liegt vor“ angezeigt bekommst. Wenn Du dieses Angebot annimmst, erfolgt eine Zulassung und alle anderen Bewerbungen scheiden aus dem Verfahren aus. Der Status der Bewerbungen ändert sich dann entsprechend in „zugelassen“ bzw. „ausgeschieden“. Ein Angebot kann während der Koordinierungsphase auch automatisch in eine Zulassung umgewandelt werden. Deine Bewerbung wurde „zugelassen“ (entweder durch die manuelle Annahme eines Angebots durch Dich oder automatisch durch das Vergabesystem).
Für einen genaueren Einblick schaue in die Koordinierungsregeln von Hochschulstart.

Bei den Masterstudiengängen erhältst Du die Information über den eCampus der EvH Bochum.

Für die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule benötigst Du einen Zulassungsbescheid, der direkt von der Hochschule zur Verfügung gestellt wird. Logge Dich dazu im Bewerbungsportal der EvH Bochum, dem eCampus ein.

Wann erfahre ich, ob ich einen Studienplatz erhalten habe?

Für das Wintersemester werden die Zulassungsbescheide i.d.R. ab Ende Juli und zum Sommersemester ab Ende Januar im eCampus bereitgestellt.

Werden Studienplätze freigehalten bzw. reserviert, wenn ich für das aktuelle Semester eine Studienplatzzusage erhalten habe? Kann ich den Studienplatz nächstes Semester antreten?

Eine Reservierung/Freihaltung von Studienplätzen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Nur ausnahmsweise kann eine sog. Rückstellung beantragt werden. Dies setzt voraus, dass Du einen anerkannten Dienst (z.B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Zivildienst, etc.) leistest und ein Studienplatzangebot oder eine Zulassung aufgrund des Dienstes nicht wahrnehmen kannst. Der Rückstellungsbescheid hat somit reservierenden Charakter und verschafft Dir die Möglichkeit, innerhalb der nächsten zwei Vergabeverfahren, die nach Dienstende durchgeführt werden, Deine zurückgestellte Zulassung bzw. das zurückgestellte Angebot geltend zu machen. Für Studienplätze, die nur zu einem Wintersemester vergeben werden, besteht der Zulassungsanspruch zu den beiden Wintersemesterverfahren nach Dienstende.

Du erhältst einen Rückstellungsbescheid über das DoSV-Bewerbungsportal, wenn Du eine Rückstellung für eine Zulassung bzw. für ein vorliegendes Angebot beantragst. Bitte beachte, dass Du mit der beantragten Rückstellung keinen Anspruch auf Einschreibung im laufenden Vergabeverfahren hast; ein Zulassungsbescheid gilt insoweit als widerrufen. Die EvH Bochum wird umgehend über die Rückstellung informiert und das Verfahren ist für Dich beendet.

Wenn Du Dir unsicher bist oder Fragen dazu hast, wende Dich bitte an den Studierendenservice.

Ich habe einen Ablehnungsbescheid erhalten. Nehme ich automatisch am Nachrückverfahren teil?

Wenn Du Dich für einen oder mehrere Bachelor-Studiengänge beworben hast:

Die Ablehnungsbescheide werden von Hochschulstart erstellt und am Ende des Verfahrens bereitgestellt. Bleiben Studienplätze nach Ende der Koordinierungsphase unbesetzt, hat die Hochschule die Möglichkeit, diese Plätze anschließend im Rahmen des Koordinierten Nachrückens zu vergeben. Du musst hierfür die Teilnahme am koordinierten Nachrückverfahren erklären. Du erhältst eine E-Mail mit dem Betreff „Wichtiger Hinweis zum Koordinierten Nachrücken“. Diese E-Mail enthält einen Link, über den Du die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken bestätigen kannst (Achtung: Dieser Link ist nur 72 Std. gültig).

Alternativ kannst Du im Bewerbungsportal von Hochschulstart auf der Seite „Meine Bewerbungen“ die Teilnahme über ein entsprechendes Aktions-Icon erklären.

Du hast Dich auf einen Masterstudiengang beworben? Falls ein Nachrückverfahren stattfindet, nimmst Du automatisch daran teil und musst nichts unternehmen.

Gibt es ein Losverfahren?

Ein Losverfahren findet lediglich bei Bedarf für einzelne Bachelorstudiengänge statt. Die Bewerber_innen werden dann entsprechend über Hochschulstart und über unsere EvH-Website informiert.

Für unsere Masterstudiengänge gibt es keine Losverfahren.

Was ist ein Härtefallantrag?

Es gibt besondere Ausnahmesituationen, in denen so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es Bewerber_innen auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten.

Wir wenden die Beurteilungskriterien von Hochschulstart an. Sollten die im Antrag aufgeführten Kriterien auf Dich zutreffen, lade den Antrag bitte zusammen mit Deinen Bewerbungsunterlagen im eCampus der EvH Bochum hoch.

Wenn Du Dir unsicher bist oder Fragen dazu hast, wende Dich bitte an den Studierendenservice.

Gesonderte Bewerbungsverfahren

Welche Bewerbungsverfahren werden nur schriftlich durchgeführt?

Einige Bewerbungsverfahren werden nicht online durchgeführt. Das bedeutet, dass Du Deine gesamte Bewerbung schriftlich bei der Hochschule einreichen musst. Diese Bewerbungsverfahren findest Du deshalb auch nicht in unserem eCampus oder im DOSV bei hochschulstart.de.

Aktuell sind dies folgende Bewerbungsverfahren:

Schicke uns Deine schriftlichen Bewerbungsunterlagen per POST an:

Evangelische Hochschule
Rheinland-Westfalen-Lippe
Dezernat 2 Studierendenservice
Immanuel-Kant-Str. 18 – 20
44803 Bochum

Alternativ kannst Du sie auch innerhalb der Öffnungszeiten der Hochschule in den Briefkasten vor dem Studierendenservice oder außerhalb der Öffnungszeiten in den Fristenbriefkasten vor dem Haupteingang der Hochschule einwerfen.

Bitte verwende keine weiteren Anschreiben, keine Klarsichthüllen, Mappen oder Schnellhefter – eine Büroklammer genügt!

Ich möchte ohne (Fach-) Hochschulreife studieren. Geht das?

Ja, an der EvH Bochum kannst Du Dich auch ohne (Fach-)Abi auf einen Studienplatz bewerben. Wichtig ist, dass Du die nachfolgenden Bewerbungsfristen beachtest.

Fristen zum Sommersemester
01. August bis 01. Oktober

Fristen zum Wintersemester
01. Februar bis 01. April

Abhängig von Deiner beruflichen Vorbildung bestehen verschiedene Möglichkeiten. Weitere Informationen findest Du auf der Seite für Bewerbungen ohne (Fach-) Hochschulreife.

Ich studiere bereits einen Studiengang, der auch an der EvH Bochum angeboten wird und möchte zu Euch wechseln. Wie geht das?

Wenn Du bereits im selben Studiengang an einer anderen Hochschule studierst und an die EvH Bochum wechseln möchtest, bewirb Dich bitte schriftlich bei uns. Du kannst frühestens zum 3. Fachsemester wechseln. Wichtig ist dabei, dass Du bisher mindestens 25 Leistungspunkte pro Semester erworben hast.

Wir haben wichtige Infos zusammengestellt, wie Du Dich als Hochschulwechsler_in bewirbst.

Wie kann ich Gasthörer_in werden?

Verschaffe Dir hier einen Überblick über die wichtigsten Infos für Gasthörer_innen.

Immatrikulation

Ich habe ein Zulassungsangebot für einen Studienplatz erhalten. Was muss ich jetzt tun?

Auf der Seite Immatrikulation findest Du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu Deiner Einschreibung und eine Checkliste mit allen Unterlagen, die Du dafür brauchst.

Was passiert, wenn ich mich nicht form- und fristgerecht immatrikuliere?

Wenn Du die Immatrikulation nicht form- und/oder fristgerecht vornimmst, verliert der Zulassungsbescheid seine Gültigkeit und der Studienplatz wird an nachfolgende Bewerber_innen weiter vergeben.

Kann ich jemanden für meine Immatrikulation bevollmächtigen?

Du kannst jemanden bevollmächtigen, Deinen Antrag auf Immatrikulation stellvertretend für Dich einzureichen. Die von Dir beauftragte Person muss Folgendes mitbringen:

  • eine von Dir ausgestellte und unterschriebene Vollmacht
  • Kopie Deines Personalausweises
  • Kopie des Personalausweises der bevollmächtigten Person

Die erste Zeit im Studium

Wann beginnt die Einführungswoche?

In Dein Studium an der EvH Bochum startest Du erst einmal mit der so genannten Einführungswoche. Dabei lernst Du Deine Kommiliton_innen und die wichtigsten Orte an der Hochschule kennen.

Die Einführungswoche ist die erste Woche der Vorlesungszeit. Genaue Informationen, wann es wo losgeht, erhältst Du bei Deiner Einschreibung. In der Terminübersicht findest Du alle wichtigen Daten für die nächsten Semester.

Gibt es besondere Unterstützung am Anfang?

Ja! Dein Studium startet mit der Einführungswoche. Dabei lernst Du die Hochschule kennen und erhältst von älteren Studis, den Tutor_innen, alle Infos, die Du für den Studienstart brauchst. Und auch nach der Einführungswoche sind die Tutor_innen weiterhin für Dich ansprechbar.

Außerdem stehen Dir Deine Studiengangsleitung oder -koordinator_in und auch unsere Beratungsstelle BISS für Fragen, Unsicherheiten oder schwierige Situationen zur Seite. Alle wichtigen Kontakte findest Du auf der Seite Studienberatung.

Wie sieht mein Stundenplan aus?

Je nach Studiengang sieht Dein Stundenplan natürlich etwas unterschiedlich aus. In den größeren Studiengängen, wie Soziale Arbeit und Heilpädagogik/Inklusive Pädagogik werden viele Veranstaltungen mehrfach zu unterschiedlichen Zeiten angeboten. So bist Du flexibel und kannst den Stundenplan gut mit Deinen übrigen Verpflichtungen vereinbaren. Wie genau Du vorgehen musst, um Dir den für Dein Leben passenden Stundenplan zu basteln, erklären die Tutor_innen Dir ganz genau in der Einführungswoche.

In den kleineren Studiengängen gibt es feste Studientage. So weißt Du schon langfristig, welche Tage Du für Dein Studium reservieren solltest und kannst auch so gut planen. Wenn Du Dir schon einmal einen Eindruck von den Themen der Lehrveranstaltungen machen möchtest, schau doch mal in unser Vorlesungsverzeichnis.

Studienalltag

Was ist der Unterschied zu einer großen Uni?

Unsere Studierenden berichten, dass sie vor allem die persönliche, freundliche und kommunikative Studienatmosphäre an unserer Hochschule schätzen. Dazu trägt sicherlich auch bei, dass die EvH Bochum mit rund 2.600 Studierenden relativ klein ist. Der Campus ist überschaubar und Du findest schnell Anschluss.

Ich habe eine Behinderung oder chronische Erkrankung und bin mir unsicher, ob ich ein Studium gut bewältigen kann.

Damit bist Du nicht allein. Nicht wenige unserer Studierende haben eine sichtbare oder nicht sichtbare Behinderung oder Erkrankung und sind erfolgreich im Studium. Wir arbeiten seit Jahren kontinuierlich an der Barrierefreiheit unserer Hochschule, weil es uns wichtig ist, dass beeinträchtigte Studierende problemlos an der EvH Bochum studieren können.

Wenn Du befürchtest, aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung, einer chronischen Erkrankung, einer Sinnesbeeinträchtigung, einer psychischen Erkrankung oder auch wegen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche, aufgrund von Autismus oder ähnlichen Beeinträchtigungen Schwierigkeiten bei der Gestaltung und Durchführung Deines Studiums zu haben, wende Dich gerne an unsere Beauftragten für die Belange chronisch kranker und behinderter Studierender und lass Dich individuell beraten.

In Deiner Beratung kann es zum Beispiel darum gehen, wie Nachteile, die sich aus Deiner Beeinträchtigung ergeben, ausgeglichen werden können. Gemeinsam wird überlegt, wie Du möglichst erfolgreich ein Studium trotz einer Beeinträchtigung ableisten kannst und welche Unterstützung möglicherweise zur Verfügung gestellt werden kann. Deine Belange werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Prof. Dr. Kathrin Römisch

Behindertenbeauftrage · Krankheit und Behinderung und Studium (KuBuS)

Wie kriege ich Studium und Familie am besten unter einen Hut?

Die Geburt eines Kindes bringt viele Veränderungen und neue Anforderungen mit sich. Da müssen einige Hürden genommen werden. Auch gibt es eine steigende Zahl von Studierenden, die vor der Herausforderung stehen, gleichzeitig ihr Studium und die Fürsorge bzw. Pflege von älteren Angehörigen bewältigen zu müssen. Ebenso können Partner_innen schwer erkranken. Diese Anforderungen sind für die Betroffenen eine enorme zeitliche, körperliche und psychische Belastung. Wir möchten Dich dabei unterstützen, „beides gleichzeitig“ zu schaffen!
Die EvH Bochum setzt sich für die Vereinbarkeit von Familie und Studium ein. Dazu gehört eine Infrastruktur auf dem Campus mit Ruhe- und Wickelraum, einer Spielecke in der Cafeteria, Eltern-Kind-Parkplätzen ebenso wie Elternnetzwerken zum Austausch und Unterstützung bei einer familiengerechten Studienorganisation.

Du bist Dir noch unsicher, ob es mit Studium und Familie klappen kann?

Nicole Hansen

Familienfreundliche Hochschule

Wie viele Studis sind in einem Seminar?

Die meisten Lehrveranstaltungen finden in Form von Seminaren statt. Das bedeutet, dass Du in einer Gruppe von ca. 10 bis 30 Studierenden gemeinsam mit einer/einem Lehrenden zu einem Thema arbeitest. Der Austausch ist direkt, es gibt viel Interaktion und oft auch die ein oder andere Diskussion.

Grundlagenveranstaltungen finden häufig in größeren Gruppen von ca. 80 Studierenden in Form von Vorlesungen statt. Dabei hält die/der Lehrende einen Vortrag zu einem bestimmten Thema. Aber natürlich sind auch hier Zwischenfragen und zum Teil Diskussionen erwünscht.

Gibt es in der Mensa auch veganes/vegetarisches Essen?

In unserer Mensa findest Du täglich eine Auswahl von ausgewogenen Speisen. Du hast die Wahl zwischen veganen, vegetarischen und nichtvegetarischen Gerichten.

Kann ich während des Studiums auch ins Ausland gehen?

Klar! Ein Aufenthalt im Ausland bereichert Dein Leben und Dein Studium und erweitert Deinen Horizont. Deshalb unterstützen wir Dich mit verschiedenen Angeboten darin, einen Teil Deines Studiums im Ausland zu absolvieren. So kannst Du zum Beispiel ein ganzes Semester lang an einer unserer vielen Partnerhochschulen studieren, Dein Praktikum in einer Einrichtung im Ausland absolvieren oder an kürzeren Exkursionen ins Ausland teilnehmen. Gleichzeitig laden wir mit unserem internationalen Studienprogramm jedes Jahr Studierende aus dem Ausland an unsere Hochschule ein. In gemeinsamen Seminaren tauschst Du Dich mit Ihnen aus und diskutierst nationale Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Ansätzen Deines Fachs.

Das International Office berät Dich gerne dazu, wie Du Deinen Auslandsaufenthalt organisieren und auch finanzieren kannst.

Gibt es Hilfe während des Studium?

Während Deines Studiums sind die Studiengangsleitungen/-koordinator_innen und die Beratungsstelle BISS gute Anlaufpunkte. Wenn Du Unterstützung beim Studium selbst brauchst, ist unsere Studierwerkstatt der richtige Ort für Dich.

Wie lange dauert ein Studium?

Unsere Bachelorstudiengänge (Vollzeit) haben eine Regelstudienzeit von 6 Semestern.
Unsere Masterstudiengänge (Vollzeit) haben eine Regelstudienzeit von 4 Semestern.

Die Regelstudienzeiten für die Teilzeitangebote unterscheiden sich ein wenig voneinander. Schau doch mal auf der Studiengangsseite Deines Wunschstudiengangs nach.

Gibt es viel Praxis?

Die EvH Bochum steht als Hochschule für angewandte Wissenschaften für praxisorientierte Lehre. Wir fördern einen wechselseitigen Transfer zwischen Forschung, Lehre und Praxis. Du kannst sicher sein, dass hier während Deines Studiums die praktischen Aspekte nicht zu kurz kommen. In vielen Studiengängen sind ein ganzes Praxissemester und oft auch ein Praxisforschungsprojekt eingeplant. Darüber hinaus werden in allen Studiengängen Lehrveranstaltungen auch von Lehrbeauftragten gehalten, die hauptberuflich in der Praxis arbeiten.

Finanzielles

Welche Kosten kommen im Studium auf mich zu?

Das Studium selbst ist bei uns gebührenfrei. Aber natürlich entstehen Kosten für ein Studium.

Mit dem so genannten Semesterbeitrag, den alle Studierenden zahlen, werden vor allem das Semesterticket und ein Beitrag an das Studierendenwerk AKAFÖ entrichtet. Hinzu kommen ein Betrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und ein Härtefallbeitrag. Der Gedanke: Wenn alle den gleichen Beitrag leisten, können damit ein günstiges Bahnticket, Studierendenwohnungen und die Mensa zu bezahlbaren Preisen für alle angeboten werden.

Der Semesterbeitrag beträgt zur Zeit rund 315,00 €.

Muss ich jeden Monat für das Studium bezahlen?

Nein, denn wir sind keine private Hochschule mit monatlichen Gebühren. Du zahlst bei uns nur einen regulären Semesterbeitrag, wie an anderen Hochschulen auch. Der Semesterbeitrag fällt zweimal jährlich an.

Wie setzt sich der Semesterbeitrag zusammen?

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Semesterticket
  • Sozialbeitrag
  • Beitrag für Belange der Studierendenschaft
  • Härtefallbeitrag

Die Beträge können von Semester zu Semester etwas variieren. Die genaue Zusammensetzung des Semesterbeitrags wird jeweils aktuell auf der Homepage veröffentlicht.

Kann ich Bafög beantragen? Auch nach einer Ausbildung?

Für die Gewährung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ) Bochum zuständig. Du findest das AKAFÖ auf dem Campus der Ruhr-Universität Bochum.

Gibt es Stipendien?

Zum Wintersemester schreibt die EvH Bochum Deutschlandstipendien aus. Die Stipendien werden aus von der Hochschule eingeworbenen privaten Mitteln und aus öffentlichen Mitteln finanziert. Ein Deutschlandstipendium wird mit 300,- € monatlich für ein Jahr gefördert.

Wir möchten mit dem Stipendium besonders begabte Studierende, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben, fördern. Die Stipendiat_innen können zusätzlich zum Stipendium an einem freiwilligen Begleitprogramm der EvH Bochum teilnehmen. Das Stipendium ist einkommensunabhängig und mit der Förderung durch BAföG kombinierbar.

Die Ruhr-Universität bietet auch eine Stipendienberatung für Studierende der EvH Bochum an. 

Arbeiten neben dem Studium? In welchem Stundenumfang ist das möglich?

Unsere Teilzeitangebote richten sich natürlich explizit an erwerbstätige Studierende. Aber auch in unseren Vollzeitstudiengängen arbeiten viele Studis neben dem Studium. Deshalb ist es uns wichtig, dass Du Deinen Stundenplan flexibel planen kannst oder mit festen Studientagen genau weißt, welche Tage für die Arbeit zur Verfügung stehen. Welcher Stundenumfang für Deinen Job dabei für Dich passt, ist sehr individuell. Die Studiengangsleitungen / -koordinator_innen können Dir eine Empfehlung für Deinen Wunschstudiengang geben.

Noch Fragen?

Wenn Du noch Fragen hast, dann ruf uns einfach an.